Aktuelles

01.08.2025

Umstellung auf digitale Messgeräte - Nachrüstpflicht

Für neu installierte Geräte gilt die Pflicht zur Fernablesbarkeit seit dem 1. Dezember 2021. Bestehende, nicht fernablesbare Geräte müssen bis spätestens Ende 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden, sofern dies technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar ist.

Für alle bereits installierten, nicht fernablesbaren Geräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Innerhalb dieser Frist müssen diese Geräte nachgerüstet oder ersetzt werden.

25.10.2020 + 05.11.2021

Fernablesung löst manuelle Ablesung ab

Die EED schafft die Grundlage für mehr Verbrauchstransparenz, indem sie die Fernablesung zum Standard macht. Laut Art. 9a, § 4 sollen ab 25. Oktober 2020 neu installierte Erfassungs- und Messgeräte fern ablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist. Bereits installierte,  nicht fern ablesbare Erfassungs- und Messgeräte sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit. Mit der Umsetzung der EED in deutsches Recht werden dann die weiteren Einzelheiten über eine Novellierung der HeizkostenVO festgelegt.


Bundeskabinett beschließt die Novelle der Heizkostenverordnung

Im August 2021 hat das Bundeskabinett die Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen. Der Bundesrat hat zunächst seine Entscheidung darüber vertagt, aber am 5. November zugestimmt – unter einer Bedingung: Die Auswirkungen der Neuregelungen sollen nach 3 Jahren evaluiert werden. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Nutzer.


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